AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Stand Mai 2020

1. Verträge
Die jeweiligen Verträge verlängern sich nach Ende der vertraglich festgelegten Laufzeit automatisch um ein Halbjahr, wenn nicht gemäß Punkt 2, Kündigung, gekündigt wurde. Einmal geleistete Zahlungen werden nicht zurückerstattet. Bei Mitgliedschaften mit monatlicher Zahlungsweise sind die Beiträge jeweils am Monatsanfang durch Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren oder per Dauerauftrag zu zahlen. Die Zehnerkarte ist ab erstem Stempel 12 Monate gültig.
Bei Buchung eines Workshops ist der Platz fest reserviert, sobald die Teilnahmegebühr auf dem Theaterschul-Konto eingegangen ist, spätestens sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn.
Absage des Veranstalters: Die Theaterschule behält sich vor, bei zu geringer Nachfrage einen Kurs abzusagen. In diesem Fall werden sämtliche bereits gezahlte Beiträge zurückerstattet; darüber hinaus können keine weiteren Ansprüche gegenüber der Theaterschule geltend gemacht werden. Gleiches gilt bei Kursabsagen aufgrund höherer Gewalt.

2. Kündigung
Die Mitgliedschaft kann mit einer vierwöchigen Frist zum möglichen Laufzeitende gekündigt werden. Diese Regelung gilt nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Erstlaufzeit. Jede Kündigung muss in Textform erfolgen. Eine außerordentliche Kündigung ist nur im Falle einer Verletzung, Krankheit (mit Attest) oder einem Umzug (Abmeldebestätigung) möglich.

3. Krankheit Vertragskunden
Bei Krankheit (nur Kalendermonate) von mindestens 4 Wochen und Vorlage eines ärztlichen Attests kann die Mitgliedschaft um diesen Zeitraum kostenfrei verlängert werden.

4. Haftung
Wir haften für eine ordnungsgemäße Funktion der von uns zur Verfügung gestellten Einrichtungsgegenstände. Wir haften jedoch nicht für Gesundheitsschäden, die die Mitglieder aufgrund der Teilnahme der angebotenen Kurse erleiden oder für selbst verschuldete Unfälle. Für mitgebrachte Wertgegenstände übernehmen wir keine Haftung.

5. Änderung des Kursangebotes bzw. der Öffnungszeiten
Wir behalten uns vor, unser Kursangebot bzw. unsere Öffnungszeiten in zumutbarer Weise zu ändern. Die Theaterschule ist berechtigt, innerhalb jeden Jahres bei Umbauarbeiten o.ä. organisatorischen Gründen bis zu 2 Wochen und auch bei ca. 10tägigen Betriebsferien, die frühzeitig per Aushang bekannt gegeben werden, zu schließen, ohne dass dadurch die Zahlungsbedingungen berührt werden.

6. Daten des Vertragskunden
Der Kunde erklärt ausdrücklich, mit der Speicherung, Übermittlung und Verarbeitung der genannten Daten gemäß Bundesdatenschutzgesetz für Zwecke der Theaterschule Nettersheim einverstanden zu sein. Änderung der Anschrift und der Bankverbindung des Mitglieds sind der Theaterschule mitzuteilen.